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Trockensteigleitungen
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Trockensteigleitungen

Als Betreiber einer Löschwasseranlage „trocken“ sind Sie verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine Instandhaltung nach DIN 14462 durchzuführen.
Die vorgeschriebenen Prüfungen erfordern die Füllung der Steigleitung mit Wasser.

Wartung nach DIN 14462