Hydrant/Steigleitung

Steigleitung - trocken


Als Betreiber einer Löschwasseranlage „trocken“ sind Sie verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine Instandhaltung nach DIN 14462 durchzuführen.
Die vorgeschriebenen Prüfungen erfordern die Füllung der Steigleitung mit Wasser.

Wartung nach DIN 14462


Hydranten

Hydranten: Oberflur / Unterflur / Wandhydranten / Steigleitung - nass

Jährlich muss nach Herstellervorgabe an Überflurhydranten eine Wartung vorgenommen werden.
Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen.

Wartung nach DIN 671


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