Werden Kabel oder Rohre durch brandbeständige Wände und Decken geführt, so müssen diese mit bauaufsichtlich zugelassenen oder geprüften Brandschutzsystemen verschlossen werden.
Dabei gilt es zu unterscheiden:
Kabelbündel Elektrolehrrohre Hüllrohre
Nichtbrennbare Rohre Nichtbrennbare Rohre mit brennbarer Isolierung Brennbare Rohre Abknickende Rohre Schrägrohrdurchführungen
Kombiabschottungen (Kabel und Rohre verlaufen in einer Durchführung)
Gebäudefugen - Dehnbelastete Gebäudefugen - nicht dehnbelastete Gebäudefugen Brandschutzfugen
Nach Fertigstellung der enstprechenden Schottung ist eine Beschilderung anzubringen und eine Dokumentation dem Bauherren auszuhändigen.
Die Brandschutzwirkung der Abschottung(en) ist auf Dauer nur sichergestellt, wenn die Abschottung stets in ordnunggemäßem Zustand gehalten und nach evtl. erfolgter Belegungsänderung der bestimmungsgemäße Zustand der Abschottung wieder hergestellt wird.
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