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Brandschutztüren und -tore |
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Verkauf - Wartung - Reparatur - Instandhaltung - Instalation - Abnahmeprüfungen
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Brandschutztüren |
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Wartung / Instandhaltung / Reparatur nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ASR A1. 7 Abs. 10.2 DIN 14677
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Brandschutztore |
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Wartung / Instandhaltung / Reparatur nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
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Feststellanlagen |
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Wartung / Instandhaltung / Reparatur / Verkauf / Einbau
nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ASR A1. 7 Abs. 10.2 DIN 14677 DIN 31651 Bauprodukte Verordnung 305/2011 DIN EN 54 Teil 7 Rauchmelder DIN EN 54 Teil 5 Wärmemelder DIN 14675 Austausch von Rauchmeldern
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UVV - Prüfung |
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Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind in den "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (ZH 1/494) geregelt. Diese Richtlinien ergänzen die §§9, 10 und 11 der Verordnung über Arbeitstätten (ArbStättV) sowie die §§ 28 und 29 der UVV "Allgemeine Vorschriften"(VBG 1).
Nach Abschnitt 6 der Richtlinien müssen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, von einem Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung ist mit einer Wartung nicht gleichzusetzen.
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Abnahmeprüfung |
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DIN 14677
Die Abnhameprüfung für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore hat einmal, vor Inbetriebnahme zu erfolgen. Diese Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzusetzen.
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Intervalle |
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An Brandschutztüren, Brandschutztoren und Festellanlagen sind monatliche Prüfungen, jährliche Prüfungen und jährliche Wartungen durchzuführen. Bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten bzw. Räumlichkeiten mit aggressiver Atmosphäre, sollten die Intervalle entsprechend verkürzt werden. Gerne beraten wir Sie hierzu.
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