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Brandschutztüren u. -tore
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Brandschutztechnik Günter Schäfer
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Brandschutztüren und -tore

Verkauf - Wartung - Reparatur - Instandhaltung - Instalation - Abnahmeprüfungen

Brandschutztüren

Wartung / Instandhaltung / Reparatur
nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
ASR A1. 7 Abs. 10.2
DIN 14677

Brandschutztore

Wartung / Instandhaltung / Reparatur
nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)

Feststellanlagen

Wartung / Instandhaltung / Reparatur / Verkauf / Einbau

nach den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt)
ASR A1. 7 Abs. 10.2
DIN 14677
DIN 31651
Bauprodukte Verordnung 305/2011
DIN EN 54 Teil 7 Rauchmelder
DIN EN 54 Teil 5 Wärmemelder
DIN 14675 Austausch von Rauchmeldern

UVV - Prüfung

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind in den "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (ZH 1/494) geregelt. Diese Richtlinien ergänzen die §§9, 10 und 11 der Verordnung über Arbeitstätten (ArbStättV) sowie die §§ 28 und 29 der UVV "Allgemeine Vorschriften"(VBG 1).

Nach Abschnitt 6 der Richtlinien müssen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, von einem Sachkundigen geprüft werden.
Diese Prüfung ist mit einer Wartung nicht gleichzusetzen.



Abnahmeprüfung

DIN 14677

Die Abnhameprüfung für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore hat einmal, vor Inbetriebnahme zu erfolgen.
Diese Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzusetzen.



Intervalle

An Brandschutztüren, Brandschutztoren und Festellanlagen sind monatliche Prüfungen, jährliche Prüfungen und jährliche Wartungen durchzuführen.
Bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten bzw. Räumlichkeiten mit aggressiver Atmosphäre, sollten die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu.